Die Spielregeln (Achtung, die angegebenen Zahlen sind mit dem Stand 30.11.2018 gültig)

  1. Welche Arbeiten können mit dem DLS entlohnt werden?
    Mit dem DLS können haushaltstypische Arbeiten in Privathaushalten entlohnt werden, wie:

    • Reinigungsarbeiten (Wohnung, Eigenheim, Wäsche, Geschirr)
    • Beaufsichtigung von Klein- oder Schulkindern
    • Verrichten von Einkäufen
    • einfache Gartenarbeiten
  2. Welche Arbeiten können nicht mit dem DLS entlohnt werden?
    Tätigkeiten, die eine Ausbildung erfordern, etwa in der Alten- oder Krankenpflege. Der Arbeitgeber muss eine natürliche Person sein (also kein Verein oder Firma etc.). Es sind ausschließlich Tätigkeiten in Privathaushalten zulässig.
  3. Wer darf mit dem DLS entlohnt werden?
    Staatsangehörige der EU-Staaten, Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz. Unter gewissen Voraussetzungen auch ander AusländerInnen. AsylwerberInnen dürfen mit dem DLS entlohnt werden wenn sie zumindest drei Monate zum Asylverfahren zugelassen sind. Im Zweifelsfall informieren Sie sich bitte über einen der weiterführenden Links weiter unten.
  4. Höhe und Höchstgrenzen der DLS (Stand 2018)
    Den DLS gib es in Einheiten von € 5,- € bis zu einer Höhe von € 100,-. Die Sozialversicherung berechnet einen Aufschlag von 2%, d.h. für einen DLS von € 10,- bezahlen Sie € 10,20.
    Für die Arbeit mit Dienstleistungsscheck müssen mindestens € 11,75 je Stunde bezahlt werden. Die Arbeitskraft darf pro Monat in Summe höchstens € 600,07 mit dem Dienstleistungsscheck verdienen. Bei AsylwerberInnen in der Grundversorgung ist zu beachten, dass Einkünfte über der Zuverdienstgrenze (im Burgenland sind das € 110,- pro Monat) an das Land gehen und nicht den AsylwerberInn zugute kommen.
    Quelle: Bildungsberatung-Burgenland
  5. Wo können DLS gekauft werden?
    Der DLS ist in Trafiken und bei der Post erhältlich und online unter: www.dienstleistungsscheck-online.at. Außerdem bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB), über das Kompetenzzentrum Dienstleistungsscheck (CC-DLS).
    Quelle: Arbeiterkammer
  6. Ablauf
    Beim ersten Mal müssen Sie und die Arbeitskraft ein Beiblatt ausfüllen, das gemeinsam mit dem DLS bei der VAEB bzw. der Gebietskrankenkasse abzugeben (persönlich oder per Post: Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, Lessingstraße 20, 8010 Graz) ist.
    Das Beiblatt bekommen Sie hier: Dienstleistungscheck Dann links in der Navigation Service > Downloads > DLS-Beiblatt wählen
    DLS Ausfüllen und einschicken
    Am DLS werden vom Arbeitgeber Sozialversicherungsnummer und Name des Arbeitgebers und der Arbeitskraft sowie der Tag der Beschäftigung eingetragen. Die Schecks müssen unmittelbar nach Erledigung der vereinbarten Arbeiten übergeben werden. Sie sind nur gültig, wenn sie mit Namen und Sozialversicherungsnummern von ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn vollständig ausgefüllt sind.
    Spätestens bis Ende des Folgemonats müssen die Dienstleistungsschecks persönlich oder am Postweg oder via DLS-Online bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau in 8010 Graz eingereicht werden. Zusätzlich können sie auch bei den Gebietskrankenkassen abgegeben werden.
    Die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau überweist umgehend die Summe der eingereichten Dienstleistungsschecks auf ein Girokonto oder – soweit kein Konto vorhanden ist – mittels Postanweisung.
  7. Sie können zur Sicherheit vor der Inanspruchnahme des DLS mit dem Flüchtlingsdienst der DIAKONIE die richtige Vorgangsweise absprechen.

Links: