Antrag an den Parndorfer Gemeinderat

von Gemeinderätin Christa Wendelin

Sachverhalt:

Seit Beginn der Industrialisierung hat sich die Erde laut IPCC** bereits um cir­ca ein Grad Celsius erwärmt. Wir bekommen laufend Rekordwerte (Temperatu­ren, Trockenperioden, Regenmengen in kurzer Zeit, …) seit Messbeginn „gelie­fert“.

Im Pariser Klimaabkommen wurde das Ziel festgesetzt, die Klimaerwär­mung auf 1,5° Celsius zu begrenzen.

Die bisher gesetzten Maßnahmen werden diesem Ziel allerdings nicht gerecht. Es bedarf massiver Anstrengungen auf allen gesellschaftlichen und politi­schen Ebenen, damit dieses für die Erhaltung der Lebensgrundlagen wichtige Ziel erreicht und der Klimawandel gebremst werden kann. Tun wir das nicht, werden die verursachten Schäden weit höhere Kosten mit sich bringen als alle Investitionen in konkrete Maßnahmen zur Vermeidung der Klimakatastrophe.

Die Klimakrise stellt für die Stabilität der Ökosysteme unseres Planeten und für Millionen von Menschen eine existenzielle Bedrohung dar. Eine ungebremste Erderwärmung ist weltweit eine enorme Gefahr für Frieden und Wohlstand.

Viele junge Menschen gehen seit Monaten regelmäßig auf die Straße (Fridays for Future-Bewegung) und fordern, dass der Nationalrat und die Bundesregie­rung, die Bundesländer, die Städte und die Gemeinden sofort, effizient und konsequent handeln, damit die drohende Klimakatastrophe abgewendet wer­den kann. Es geht um unsere Zukunft und die Lebensmöglichkeiten zukünftiger Generationen.

Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun“ (Molière)

Antrag

Parndorf will klimafit werden. Parndorf

  • erklärt analog zu Ländern und Städten wie Vorarlberg, Basel, Konstanz oder Traiskirchen den Klimanotstand* und erkennt damit die Eindäm­mung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.
  • erkennt in Übereinstimmung mit den wissenschaftlichen Berichten und Einschätzungen der weltweit anerkannten Klimaforschung,** dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen der öffentlichen Gebietskör­perschaften nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf 1,5 °C zu be­grenzen.
  • setzt sich zum Ziel ab sofort bei allen Entscheidungen des Gemeinde­rates die Auswirkungen auf das Klima zu berücksichtigen und Lö­sungen zu bevorzugen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Arten­schutz auswirken. Das betrifft insbesondere die Bereiche Energie, Raum­ordnung, Raumplanung und Landschaftsgestaltung sowie Verkehrsplan­ung.
  • setzt sich zum Ziel alle bestehenden, in ihrem Einfluss stehenden Geset­ze, Verordnungen bzw. Maßnahmen in Bezug auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz, zu überprüfen insbesondere in den Bereichen Energie, Raumordnung, Raumplanung und Landschaftsgestaltung sowie Verkehrs­planung und bemüht sich diese im Sinne der angestrebten 1,5 °C Ziele anzupassen.
  • orientiert sich bei Maßnahmen in Bezug auf Klima-, Umwelt- und Ar­tenschutz an den wissenschaftlichen Berichten und Einschätzungen von ExpertInnen aus dem Klima- und Umweltbereich, insbesondere der weltweit anerkannten Klimaforschung.**
  • setzt sich zum Ziel, laufend Maßnahmen zum Beschluss vorzulegen, wel­che den Ausstoß von Treibhausgasen nachweislich und massiv verringern, und die Emissionen bis 2030 auf Netto-Null, ohne Einsatz von Kompensationstechnologien, zu reduzieren.
  • wird die Öffentlichkeit halbjährlich über Fortschritte und Maßnahmen zur Eindämmung der Klimakrise informieren.
  • fordert auch andere Gemeinden, Städte und Bundesländer dazu auf, den Klimanotstand zu erklären und die Bevölkerung Österreichs umfas­send über die Klimakrise, ihre Ursachen und Auswirkungen sowie über die Maßnahmen, welche gegen die Klimakrise ergriffen werden, zu infor­mieren.
  • fordert analoge Beschlussfassungen im österreichischen Gemeinde- und Städtebund.

* Climate Emergency (Klimanotstand) ist eine Erklärung politischer Ent­scheidungsgremien, bisher insbesondere in Deutschland, der Schweiz, Groß­britannien, Kanada, Australien und den USA, die Klimakrise öffentlich als Aufgabe höchster Priorität anzuerkennen und die Erkenntnisse der weltweit anerkannten Klimaforschung** zur Grundlage politischer Entscheidungen zu machen.
Der Begriff ist symbolisch zu verstehen und ist keine juristische Grundlage für die Ableitung von Notstandsmaßnahmen.

** Das sind weltweit gesehen, die im Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) und in Österreich, die im Austrian Panel on Climate Change (APCC) vernetzten und anerkannten KlimaforscherInnen.